Bei aller Sorge und Vorsicht für das eigene Unternehmen sollten Firmenlenker ihre persönliche, private Absicherung nicht aus den Augen verlieren.

Auch sie sind von denselben Gefahren betroffen, wie jedes andere Mitglied unserer Gesellschaft auch. Im Alter will man gut leben und bei Krankheit gut versorgt werden, um schnell wieder gesund zu werden. Brennt das Haus ab, soll es wieder aufgebaut werden und genug Geld zur Verfügung stehen, um sich neu einrichten zu können. Lässt die Gesundheit es nicht mehr zu, der gewohnten Arbeit nachzugehen, muss ein Einkommensersatz an die Stelle der bisherigen Bezüge treten. Und wenn man zum Pflegefall wird, möchte man nicht dafür verantwortlich sein, dass Ehepartner und Kinder in finanzielle Engpässe geraten. Die Verantwortung, die man für die Firma übernimmt, sollte in selben Maße auch für die privaten Belange zum Tragen kommen.

Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Schutz.

Der Versicherer hat ein grundsätzliches Recht zur Leistungskürzung im Schadensfall, wenn der Versicherte die Angabe der gefahrerhöhender Umstände nicht vollständig aufgezeigt hat. Einem Kunden ist das nicht immer klar oder er sieht mitunter nicht, dass er dagegen verstößt.

Ein Beispiel dazu schafft mehr Klarheit: Eine kleine Buchhandlung ist in einer älteren Gewerbeimmobilie untergebracht. Im Lauf der Jahre wechseln die Branchen der anderen Gewerbeeinheiten im Gebäude. Schließlich eröffnet in der ersten Etage ein Rock-Club („Rock-Disco“), der nur nachts geöffnet hat und so keinen der anderen Gewerbetreibenden stört. Durch einen Kurzschluss kommt es im Club zu einem Brand, der auch auf die anderen Gewerbeeinheiten übergreift. Der Warenbestand des Buchhandels wird stark in Mitleidenschaft gezogen. Da unterlassen wurde, den Versicherer vom Einzug des Clubs als gefahrerhöhenden Umstand zu berichten, verweigert der Versicherer die Leistung. Dem Ladeninhaber war zu keinem Zeitpunkt in den Sinn gekommen, dass von dem Club ein erhöhtes Risiko für den eigenen Betrieb ausging. Die Einschätzung von Versicherungen dazu, was riskant ist und was nicht, basiert auf Schadensstatistiken. Die Einschätzung von Kunden dagegen meist auf der eigenen Erfahrung. Wir können beide Seiten sehr gut verstehen – auch, dass hier Probleme fast vorprogrammiert sind.

Um im Schadensfall kundenfreundlicher reagieren zu können, schränken einzelne Versicherer ihr Recht zur Leistungskürzung bei Verstoß gegen Obliegenheiten stark ein. So führt nicht jede Fehleinschätzung im Schadensfall gleich zum finanziellen Super-GAU.

Gerne zeigen wir Ihnen die Regelungen in ihren aktuellen gewerblichen Sachversicherungen und zeigen ggf., wie Sie künftig von einer solchen Regelung profitieren können. Kommen Sie bitte auf uns zu.

Der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer mehr leisten wird. Mit dieser Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind. Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen. Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie.

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine optimale Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen.

Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc...

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie!

Fast jede achte Frau erkrankt daran Brustkrebs ist bei Frauen die häufigste Krebserkrankung.

Statistisch erkrankt fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30% aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt. Die Behandlungsmöglichkeiten sind sehr gut, so dass weit über 80% der Erkrankten überleben.

In einigen Fällen ist aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett zu sein. Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann.

Wir empfehlen daher selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist z.B. über spezielle Versicherungstarife möglich.

Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt!

Das kann sehr, sehr teuer werden...

59 Prozent der Deutschen verreisten im letzten Jahr in den Ferien. Der Trend zum Urlaub – vor allem in den sonnigen Süden – ist ungebrochen. Immer noch verreisen Viele ohne Auslandsreiseversicherungen. Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder tausende Menschen Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und allen Vorbereitung auf den Urlaub wird jedoch häufig vergessen den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit ins Gepäck zu packen.

Man ist ja nur ein oder zwei Wochen weg; was kann da schon passieren?

Soviel Optimismus ist die eigene Gesundheit und die der Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen Katastrophe. Denn die deutschen Krankenkassen ersetzen die entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland die Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag sitzen. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist also bestenfalls lückenhaft.

Wir zeigen Ihnen gerne auf, wo die Unterschiede verschiedener Tarife liegen und welcher davon für Ihre Auslandsreise der passende ist. Gehen Sie kein Risiko ein, das Sie so einfach und günstig vermeiden können! Gerne helfen wir Ihnen dabei!

Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert?

Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen:

• die Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden
• die Last hoher Krankenstände Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden - oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten. Die betriebliche Krankenversicherung macht Sie als Arbeitgeber attraktiv.

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Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.

Jeder Tag bringt etwas neues. An jedem Tag kann Ihnen viel passieren.

 

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen.

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