23 Mär

Nur mit schwarzem Kennzeichen!

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Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen.

Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc...

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie!

Gelesen 2472 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 23 März 2017 08:29

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