Man spürt einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Alles ist wieder etwas mehr „retro“, könnte man auch sagen. Möbel baut man wie- der verstärkt aus „richtigem“ Holz, die Schallplatte erfreut sich stark steigender Verkaufszahlen und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie sind eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten eigenen Wagen? Wäre es nicht schön, wieder so einen zu haben? Für wenige tausend Euro bekommen Sie gewiss ein gutes Exemplar. Sie möchten sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen? Auch dafür müssen Sie nicht wohlhabend sein. Aufgrund der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind speziell Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Hat der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht, steht grundsätzlich die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, was die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro beschränkt. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Auch Versicherungsschutz ist dann äußerst preiswert erhältlich. Haftpflicht und Vollkasko für z. B. einen Opel Ascona B? Je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich. Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höhreren fünfstelligen Wert hat.
Das macht es für Sie noch einfacher und unkomplizierter, den Wagen dorthin zu bringen, wo er hingehört - auf die Straße.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

Nachhaltigkeit ist wichtig. Nachhaltigkeit ist hip und momentan in aller Munde. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Was im Zusammenhang mit „Nachhaltigkeit“ immer gleich genannt wird, ist beispielsweise der Konsum von Lebensmitteln oder gesellschaftliches Engagement.
Doch Nachhaltigkeit geht noch viel weiter:
Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an und geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei essenzielle Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten, um damit ihren Lebensstandard zu sichern, und zum anderen so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht, z. B. soziale Verantwortung zu übernehmen oder eine gute Unternehmensführung zu unterstützen.
Neben den „grünen“ Produkten in der Altersvorsorge sind es insbesondere die Krankenversicherungen, die nachhaltig arbeiten. Dazu gehören neben den bereits genannten Kriterien auch alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, die Übernahme von sinnigen Vorsorgebehandlungen oder die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährungsweise). Da kein Weg an einer Krankenversicherung vorbei führt, sollte in Erwägung gezogen werden, diesen Schutz „grün“ zu gestalten.
Etwas mehr muss sich der Kunde allerdings bei der ökologischen Altersvorsorge mühen. Wer hier gute Rendite erzielen möchte, muss sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen. Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation eignen sich unterschiedliche Altersvorsorgeprodukte. Ein Gespräch mit einem Experten hilft Ihnen hier sicherlich weiter und klärt, welche Vorsorgeform die richtige für Sie ist! Sie haben Fragen zu einem Thema?
Sie wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Wie weit reicht Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber?
In einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden.
Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich:
Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung, kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden,
dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann.
Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung. Wir prüfen gerne auf evtl. Lücken zusammen mit Ihrem Versicherer.
Viel Beachtung verdient auch der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters. Gemäß Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland
eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zudem ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers –
angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten würden Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen bleiben.
Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen ab. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne.

Die Frage mag auf den ersten Blick ein wenig blöd klingen, ist aber leider durchaus berechtigt. In der Praxis stößt man sehr oft auf Betriebe, die neben ihrer Kerntätigkeit auch noch weitere Dienste anbieten – teilweise haben diese dann gar nichts mit der eigentlichen Kerntätigkeit zu tun.
Ein Beispiel hierfür wäre z. B. ein Kachelofenbaubetrieb, der auch umfangreiche Fliesenlegeraufträge für Kunden ausführt. Für solche Fälle existieren bereits Gerichtsurteile, dass der Versicherer für Schäden aus der Ausübung weiterer Tätigkeiten nicht leisten muss.
Setzen Sie bitte nicht Ihre berufliche Existenz aufs Spiel, nur weil Ihnen ein Tätigkeitsfeld nicht erwähnenswert genug schien. Bitte informieren Sie uns über alle Tätigkeiten, die Ihr Betrieb inzwischen noch ausübt.

Wir sind Ihr Partner in Versicherungsdingen und benötigen für unsere Arbeit Ihre Mithilfe und Informationen. Bei Fragen sind wir sehr gerne für Sie da!
Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Dennoch kann die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – auch Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen.

Hier kann ein GGF persönlich haften:
Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!
Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte mit Urteil vom 26. April 2017 fest, dass Streamen von Filmen über Plattformen wie z. B. Kinox.to als illegale Urheberrechtsverletzung angesehen werden muss. Damit ist auch für Deutschland die Tür für eine neue Abmahnwelle bei Nutzern offen, deren IP-Adressen erfasst werden konnten. Sprechen Sie in Ihrer Familie über diese Problematik.
Wir empfehlen auf diese Streaming-Dienste zu verzichten. Es gibt ja genügend günstige, legale Anbieter.

Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben.

Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren inne haben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB.
Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig: Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden. Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit.
Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben dann wirklich alle etwas davon!

Mit Versicherungen ist es ein wenig wie mit Autos: Man orientiert sich irgendwann mal am eigenen Bedarf und legt sich entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Das Leben eines Menschen bleibt aber nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.
Es gibt viele Ereignisse, die den Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug ändern. Beispielsweise wird ein Smart mit drei Kindern einfach nicht mehr groß genug sein und man muss etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Wir empfehlen grundsätzlich, jeglichen Schutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und nehmen dies sehr gerne für Sie in die Hand. Speziell Einkommensabsicherung (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung) und Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen.
Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… - und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr, um alle Verpflichtungen abzudecken und das gewohnte Leben weiterhin zu ermöglichen.
Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen – kommt später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzu, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Dabei ist es nur mit einer bezahlten Immobilie für die Angehörigen eben nicht getan. In aller Regel bieten Ihnen Versicherer bei der BU die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen (z. B. Heirat, Kind, Haus, Karrieresprung,…) zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Vereinzelt gibt es solche Möglichkeiten auch bei der Risikolebensversicherung. Verschenken Sie diese wertvollen Möglichkeiten nicht.
Sehr gerne loten wir für Sie aus, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Dann wird nicht nur alles in der Zukunft gut, es ist bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt!
Durch die Reform des Gewährleistungsrechts, die zum 1. Januar 2018 greifen wird, werden Handwerkern erstmals ihre Aus- und Einbaukosten erstattet, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben.
Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Handwerker können sich dann entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Allerdings: Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
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Unser Servicebüro Elze / Wedemark ist zu folgenden Zeiten besetzt: |
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