Wenn unsere Regierung sich ausgiebig mit einem Thema befasst und versucht, es mit Reformen in den Griff zu bekommen, dann ist eines sicher: Das Problem ist tatsächlich ein großes! Zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft.

So ein Start ins neue Jahr ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen drei Vorschläge für gute Vorsätze zusammengestellt. Den Anfang macht die Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen. Das vergangene Jahr hat wieder einmal gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann.

Oft entscheidet nicht allein die Qualität Ihrer Arbeit oder die Qualifikation Ihres Teams darüber, ob Sie den Zuschlag für einen Auftrag erhalten. Immer häufiger erwarten Auftraggeber Sicherheiten, damit diese die Gewissheit haben, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommen können (z. B. Ausführung, Mängelansprüche, etc.). In vielen Fällen erscheint daher die Aufnahme einer klassischen Bürgschaft als probates Mittel. Bei Bürgschaft denken die meisten automatisch an die Hausbank, bei der Sie eine solche dann auch beantragen.

Wer als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt sein Geld vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jedoch und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Beim Blick aus dem Fenster wird es leider nur zu deutlich sichtbar: Die Sommerzeit ist vorbei und damit auch die Zeit, mit Cabrio oder Motorrad auf Tour zu gehen. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nun wieder „eingemottet“ werden. Damit das Saisonkennzeichen auch wirklich Ihren Geldbeutel schont und Sie in der Ruhezeit nicht mit unangenehmen Geldstrafen konfrontiert werden, sollten Sie unbedingt folgende Regelungen beachten:

Alle Jahre wieder... …greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, gebrannte Mandeln,… Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnell stibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen.

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können.

Dass ein Betrieb stillsteht, kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Ein verwüstender Brand legt den Geschäftsbetrieb ebenso lahm, wie es auch eine Überschwemmung kann. Gegen solche Gefahren sind viele Betriebe üblicherweise mehr oder weniger gut abgesichert. Ein Grund, der zum Erliegen des Betriebslebens führen kann, wird allerdings oft vernachlässigt:

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine soziale Errungenschaft unserer Gesellschaft. Sie sorgt für soziale Sicherheit beim Arbeitnehmer und stabilisiert das Konsumverhalten. Je nach Einkommen des Mitarbeiters können die sechs Wochen Lohnfortzahlung aber eine sehr kostenintensive Zeit für den Arbeitgeber sein – zumal die Arbeitsleistung des Erkrankten im Betrieb fehlt und ggf. von anderen Mitarbeitern aufgefangen werden muss.

Man muss den Begriff „Katastrophe“ nicht überstrapazieren, aber das Klima ändert sich schon merklich im Land. Es wird im Schnitt immer wärmer und klirrend kalte Winter sind inzwischen rar. Hervorragende Voraussetzungen für die heimische Insektenwelt, sich zu vermehren. Aber auch exotischeren Gattungen gefällt das Wetter in unserem Lande inzwischen sehr gut.

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