Wer ein Haus hat, der braucht natürlich auch eine Versicherung dafür –
schließlich handelt es sich beim eigenen Heim um eine der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem Leben tätigt.

Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme ein wesentlicher Punkt Ihrer Police. In der Regel wird dieser als 1914er Wert ausgewiesen.
1914 war das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung. Um den verschiedenen Gebäuden im Land eine gemeinsame Berechnungsgrundlage zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei jüngeren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden, was auf verschiedene Arten möglich ist. Nun verändern sich Häuser im Lauf der Jahre erfahrungsgemäß: Umbauten, Anbauten, Nebengebäude, qualitative Verbesserungen… Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er Wert dann nicht mehr. Damit ist dann auch die Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden – es ist ja auch nur ein Teil des Gesamtwerts versichert worden. Wir empfehlen daher, den 1914er Wert regelmäßig zu überprüfen.
Gerne nehmen wir eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie daran interessiert sind. Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein!

Kirchweihen und andere Volksfeste sollten immer durch eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden, damit es den Ausrichtern im Schadenfall finanziell nicht das Genick bricht.
Seit 1990 hat sich die Anzahl der 80jährigen verdoppelt. Bis 2040 wird sich ihre Zahl erneut verdoppeln.

Davon auszugehen, dass unsere Sozialsysteme (Pflege, Rente, Krankenversicherung…) das irgendwie stemmen können, scheint utopisch. Eigene Vorsorge wird noch bedeutender werden als sie heute schon ist!
Sie haben Fragen zu einem Thema? Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Tiere folgen bekanntlich gerne ihrer Natur. Da wird auch nicht lange Herrchen oder Frauchen um Erlaubnis gefragt, denn Gelegenheit macht Liebe…

So ein nicht genehmigtes Stelldichein zweier Hunde kann recht unangenehme, zuweilen sehr teure Folgen haben. Wird eine Rassehündin von einem andersrassigen Hund gedeckt, kann der Halter der Hündin die Kosten des Trächtigkeitsabbruchs beim Halters des Rüden einfordern. Rechtlich ist der ungewollte Deckakt als Sachbeschädigung zu werten.
Nun mag man von Mischlingswelpen halten, was man mag. Es gibt aber auch viele Fälle, bei denen der ungeplante Nachwuchs zu massiven gesundheitlichen Schäden führte. Meist ist dies der Fall, wenn Hunderassen sehr unterschiedlicher Größe sich paaren. Solche Fälle führen Jahr für Jahr zum Tod der Hündin beim Gebären. Hier wurden in der Vergangenheit bereits fünfstellige Schadenersatzforderungen gestellt. Wohl dem, der diesen Leistungspunkt in seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung hat. So wird nicht nur der entstandene Schaden erstattet, sondern auch unbegründete Forderungen abgewehrt und sei es nur der Höhe nach. War diese sinnvolle Leistungserweiterung früher nur selten in den Tarifen der verschiedenen Versicherer zu finden, hat sich hier das Angebot dem Bedarf der Kunden angepasst.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr vorhandener Schutz entsprechend ausgestattet ist. Bei Bedarf finden wir auch einen leistungsstärkeren Anbieter auf der Höhe der Zeit.
Kontaktieren Sie uns einfach!
Haben Sie ein Kind, das wie rund 522.000 anderer junger Menschen dieses Jahr seine Berufsausbildung beginnt? Dann gratulieren wir! Eine solide Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft.

Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert. Zwar ist es in aller Regel in gängigen Versicherungssparten wie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es tun sich aber neue Probleme auf, die nun noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.
Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutz überhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise also noch keinen Schutz genießen.
Gehen Sie nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein!
Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen.
Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können. Sie haben Fragen zu einem Thema? Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Ob Superfood, Meditationen oder Fitnessarmbänder. Der Trend zum bewussten Leben und zu Gesundheitstrends ebbt nicht ab. Man befasst sich mit den unterschiedlichsten Lösungswegen, die ein langes, gesundes Leben versprechen und vergisst dabei eine ganz naheliegende Möglichkeit bzw. einen sinnvollen Baustein dazu: die Vorsorgeuntersuchungen!
Bei Kindern werden die sogenannten U-Untersuchungen ab Geburt noch durchgeführt. Im Erwachsenenalter also dann, wenn man für sich selbst verantwortlich ist lässt man es dann hingegen etwas schleifen, dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bereits eine ganze Reihe solcher Untersuchungen. Dennoch gehen beispielsweise nur etwa die Hälfte aller Frauen zur regelmäßigen Krebsvorsorge - bei Männer sieht die Quote noch düsterer aus.
Weniger bekannte Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise der ausführliche Gesundheits-Check-up, den gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können, werden noch seltener genutzt. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen in hohem Maße Interesse daran haben sollten, dass ihre Mitglieder regelmäßig alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, fallen sie nicht eben durch besonderen Aktionismus auf, ihre Mitglieder auch regelmäßig über die möglichen Untersuchungen zu informieren.
In diesem Zusammenhang bietet es sich natürlich an, auf die Vorteile hinzuweisen, die Vorsorgetarife der Krankenzusatzversicherung bieten. Diese Tarife sind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung für jeden Kunden erhältlich. Eine Wartezeit muss meist nicht erfüllt werden. Einschränkungen bei der Vergütung gibt es in der Regel auch keine.
Was bieten diese Zusatz-Tarife?
Für Ihre Fragen zum diesem Thema steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! natürlich gerne zur Verfügung.

Laut Expodatabase gibt es allein in Deutschland jährlich mindestens 2.800 Branchenmessen. Diese Möglichkeiten, sich als Unternehmen zu präsentieren, seine Waren vorzustellen oder Mitarbeiter zu werben, wird von vielen Firmen gerne angenommen. Ein Messestand, etwas Technik, Prospekte, Werbegeschenke,... – schnell hat man da ein paar Tausender an Materialwert im Gepäck, die durch Transport, unübliche örtliche Gegebenheiten, starken Publikumsverkehr etc. sehr viel mehr Gefahren ausgesetzt sind als im heimischen Betriebsgebäude.
Dass es auf einer Messe zu Beschädigungen kommt oder einzelne Gegenstände – weshalb auch immer – abhanden kommen, darf also niemanden überraschen. Ärgerlich bleibt das aber natürlich dennoch. Zumal sich hier automatisch die Frage stellt, wer für den Schaden aufkommt. In Ermangelung anderer potenzieller Verantwortlicher werden oft die Messeveranstalter mit solchen Ansprüchen angegangen. Diese versuchen daher nicht selten, sich zu schützen, indem sie den Abschluss einer Messeversicherung vorschreiben. Grundsätzlich ist das eine sehr gute Idee, denn genau für solche Schadensfälle, die auf Messe passieren, ist diese Sparte auch da. Auch wir empfehlen daher den Abschluss eines solchen Vertrags vor jedem Messeeinsatz.
Der Messeort fällt in aller Regel nicht unter den Schutz Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung. Daher muss ein alternativer Schutz für diese Zeit geschaffen werden. Unnötige Risiken sollten immer vermieden werden, finden Sie nicht?
Ein winziger Auszug des Schutzes einer guten Messeversicherung:
Gerne suchen wir Ihnen vor Ihrem nächsten Messeeinsatz ein Produkt, das passt. Fragen Sie uns bitte rechtzeitig nach einem Angebot. Wir helfen Ihnen auch in diesem Bereich sehr gerne weiter!
Während des 14-tägigen Schulpraktikums besuchte der Klassenlehrer unsere Praktikantin in unserem Büro und schaute ihr über die Schulter.

36 Grad und es wird noch heißer... Pünktlich zum Sommeranfang verzeichnet Deutschland Rekordtemperaturen. Doch eben dies hat auch Schattenseiten. Besonders dann, wenn die feuchtwarme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Dann zieht sich der Himmel zusammen und es blitzt und kracht.

Besonders in der heißen Jahreszeit kommt es statistisch gesehen häufiger zu Gewittern, teils mit bösen Überraschungen für den Verbraucher: Alleine im vergangenen Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. „Opfer“ sind meist Haushalts- und Elektrogeräte.
Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Insbesondere in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.
Daher unser Rat: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind – und wenn ja, in welcher Höhe. Darüber hinaus lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!
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