Hätte man nur früher etwas bemerkt...

Publiziert in Privatkunden
Dienstag, 19 November 2019

Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse erst ab einem fortgeschrittenden Alter übernommen. Ein Krankenzusatztarif kann die hierfür anfallenden Kosten schon ab dem Kindesalter übernehmen. Im aktuellen Beitrag auf unserer Website informieren wir Sie darüber.

 Ob Superfood, Meditationen oder Fitnessarmbänder. Der Trend zum bewussten Leben und zu Gesundheitstrends ebbt nicht ab. Man befasst sich mit den unterschiedlichsten Lösungswegen, die ein langes, gesundes Leben versprechen und vergisst dabei eine ganz naheliegende Möglichkeit bzw. einen sinnvollen Baustein dazu: die Vorsorgeuntersuchungen!

Bei Kindern werden die sogenannten U-Untersuchungen ab Geburt noch durchgeführt. Im Erwachsenenalter also dann, wenn man für sich selbst verantwortlich ist lässt man es dann hingegen etwas schleifen, dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bereits eine ganze Reihe solcher Untersuchungen. Dennoch gehen beispielsweise nur etwa die Hälfte aller Frauen zur regelmäßigen Krebsvorsorge - bei Männer sieht die Quote noch düsterer aus.

Weniger bekannte Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise der ausführliche Gesundheits-Check-up, den gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können, werden noch seltener genutzt. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen in hohem Maße Interesse daran haben sollten, dass ihre Mitglieder regelmäßig alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, fallen sie nicht eben durch besonderen Aktionismus auf, ihre Mitglieder auch regelmäßig über die möglichen Untersuchungen zu informieren.

In diesem Zusammenhang bietet es sich natürlich an, auf die Vorteile hinzuweisen, die Vorsorgetarife der Krankenzusatzversicherung bieten. Diese Tarife sind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung für jeden Kunden erhältlich. Eine Wartezeit muss meist nicht erfüllt werden. Einschränkungen bei der Vergütung gibt es in der Regel auch keine.

Was bieten diese Zusatz-Tarife?

  • Kindervorsorge ⇒ U9a und U9b
  • Gesundheits-Check-up ⇒ Vom 18. bis zum 35. Lebensjahr alle drei Jahre einen Lifestyle-Check
  • Hautkrebs-Screening ⇒ Ab dem 18. bis 35. Lebensjahr alle drei Jahre Hautkrebs-Screening

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