20 Jun

Mitarbeiter im Ausland einsetzen

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Wie weit reicht Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber?

In einer zunehmend globalisierten Welt ist es inzwischen alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden.

Für einen Arbeitgeber bringt der Auslandsauftrag auch eine Reihe von Überlegungen mit sich:

  • Wie ist die Haftungssituation?
  • Welche arbeitsrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden?
  • Welche Kosten müssen Sie tragen?
  • Müssen im Arbeitsland Steuern abgeführt werden?
  • Wie weit reicht hier die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers?

Betrachtet man den Versicherungsaspekt einer Mitarbeiterentsendung, kann für die Betriebshaftpflicht gesagt werden,
dass es hier bereits Einschränkungen in der Leistung geben kann.

Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung. Wir prüfen gerne auf evtl. Lücken zusammen mit Ihrem Versicherer.

Viel Beachtung verdient auch der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters. Gemäß Sozialgesetzbuch (s. u.) steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland
eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Es besteht zudem ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers –
angesichts der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten würden Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen bleiben.
Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre Expatriates. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen ab. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne.

Gelesen 3208 mal Letzte Änderung am Dienstag, 20 Juni 2017 06:44

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