21 Feb

Wer rechnet denn damit?

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Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.

Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns zunächst auch, als wir von ersten Fällen dieser Art hörten. Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei. Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurück zahlen soll.

Die Lösung

Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden. Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat dieses Problem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen. Wir können nur empfehlen, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Gerne helfen wir mit weiteren Informationen.

Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma doch einfach!

Gelesen 2716 mal Letzte Änderung am Dienstag, 21 Februar 2017 19:22

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