Wer rechnet denn damit?

Publiziert in Gewerbekunden
Dienstag, 21 Februar 2017

© Rido, Fotolia.com

Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.

ProvenExpert

So So erreichen Sie uns

Schulze Assekuranz GmbH
Wasserwerkstraße 15
30900 Wedemark

Tel.: 05130 97572-0
Fax: 05130 97572-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffnungszeiten Öffnungszeiten

Unser Servicebüro Elze / Wedemark ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr

Unsere Leistungen