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Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.

Oft entscheidet nicht allein die Qualität Ihrer Arbeit oder die Qualifikation Ihres Teams darüber, ob Sie den Zuschlag für einen Auftrag erhalten. Immer häufiger erwarten Auftraggeber Sicherheiten, damit diese die Gewissheit haben, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen auch wirklich nachkommen können (z. B. Ausführung, Mängelansprüche, etc.). In vielen Fällen erscheint daher die Aufnahme einer klassischen Bürgschaft als probates Mittel. Bei Bürgschaft denken die meisten automatisch an die Hausbank, bei der Sie eine solche dann auch beantragen.

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können.

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