
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer.
Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen.
Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet - und profitieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema.

…und auch in vielen Firmen ist in der Vorweihnachtszeit so manches los.
Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter freuen: die Weihnachtsfeier. Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegerisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert.
Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalls, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der GUV) endet.
Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben. Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen.
Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Vorweihnachtszeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer - so klein die Flammen auch sein mögen - erhöht die Brandgefahr.
Leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen.
Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen.
Wir wünschen eine angenehme Vorweihnachtszeit und sind bei Fragen sehr gerne für Sie da!
Riester und Rürup - sollten Sie „auffüllen“?

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung.
Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge.
Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast. Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.
Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen. Wir helfen gerne!
Ja, lohnt sich das denn überhaupt noch? Über Rentenversicherungen wird ja oft und gerne geschimpft. Da ist es nur nachvollziehbar, wenn man sich die Frage stellt, ob sich das alles überhaupt noch lohnt. Als Ihr Versicherungsmakler sagen wir aus tiefster Überzeugung: Ja, natürlich! Selbstverständlich gibt es Anlagemöglichkeiten, die mehr Profit abwerfen KÖNNEN.
Die Versicherungsbranche erwirtschaftet bei klassisch-kapitalbildenden Tarifen im Durchschnitt immer noch mehr als 3 % p. a. für ihre Kunden. Wo gibt es das denn sonst noch?
Die Zeiten der hohen, sicheren Erträge ist vorbei und kommt möglicherweise nie mehr wieder.
Die Rentenversicherung - egal in welcher Schicht - ist und bleibt Ihr treuer Freund fürs Alter! Wir helfen gerne!
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