Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Dennoch kann die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – auch Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen.

Hier kann ein GGF persönlich haften:

  • Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft werden verletzt
  • Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen
  • Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
  • unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung)
  • Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr

Das Haftungspotential als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Durch die Reform des Gewährleistungsrechts, die zum 1. Januar 2018 greifen wird, werden Handwerkern erstmals ihre Aus- und Einbaukosten erstattet, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben.

Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Handwerker können sich dann entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Allerdings: Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

Bei aller Sorge und Vorsicht für das eigene Unternehmen sollten Firmenlenker ihre persönliche, private Absicherung nicht aus den Augen verlieren.

Auch sie sind von denselben Gefahren betroffen, wie jedes andere Mitglied unserer Gesellschaft auch. Im Alter will man gut leben und bei Krankheit gut versorgt werden, um schnell wieder gesund zu werden. Brennt das Haus ab, soll es wieder aufgebaut werden und genug Geld zur Verfügung stehen, um sich neu einrichten zu können. Lässt die Gesundheit es nicht mehr zu, der gewohnten Arbeit nachzugehen, muss ein Einkommensersatz an die Stelle der bisherigen Bezüge treten. Und wenn man zum Pflegefall wird, möchte man nicht dafür verantwortlich sein, dass Ehepartner und Kinder in finanzielle Engpässe geraten. Die Verantwortung, die man für die Firma übernimmt, sollte in selben Maße auch für die privaten Belange zum Tragen kommen.

Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Schutz.

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