Die meisten Bürger sparen in Rentenversicherungsverträgen fürs Alter. Angesichts der Gesamtverzinsung und der Steuerbegünstigung gibt es nüchtern betrachtet auch keine echte Alternative. Und:
Schulze Assekuranz GmbH informiert zum Thema ehrenamtliche Flüchtlingshelfer und Versicherungsschutz.
Haben Sie ein Kind, das wie rund 522.000 anderer junger Menschen dieses Jahr seine Berufsausbildung beginnt? Dann gratulieren wir! Eine solide Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Ausbildungsbetriebe müssen bereits eine ganze Reihe von Regelungen und Auflagen beachten. Der Einsatz lohnt sich aber, zieht man sich doch so seinen eigenen Nachwuchs genau so heran, wie man ihn später auch für die optimale Erledigung der betrieblichen Abläufe benötigt. In gewissem Umfang obliegt Ihnen für diese jungen, oft noch minderjährigen Menschen auch eine Fürsorgepflicht. An diese appellierend, bitten wir zu bedenken, dass die soziale Absicherung Ihrer jüngsten Zugänge ausgesprochen bescheiden ist. Ihre Auszubildenden nehmen im Regelfall genauso am Arbeitsleben teil wie Ihre ausgelernten Mitarbeiter.
Die Frage mag auf den ersten Blick ein wenig blöd klingen, ist aber leider durchaus berechtigt. In der Praxis stößt man sehr oft auf Betriebe, die neben ihrer Kerntätigkeit auch noch weitere Dienste anbieten – teilweise haben diese dann gar nichts mit der eigentlichen Kerntätigkeit zu tun. Ein Beispiel hierfür wäre z. B. ein Kachelofenbaubetrieb, der auch umfangreiche Fliesenlegeraufträge für Kunden ausührt. Für solche Fälle existieren bereits Gerichtsurteile, dass der Versicherer für Schäden aus der Ausübung weiterer Tätigkeiten nicht leisten muss („Kachelofenbauerurteil“, OLG Brandenburg, Az. 11 U 90/10).
Quer durch den Großteil aller Branchen sind Unternehmer für ihren Geschäftserfolg ganz massiv von einer Komponente abhängig, die niemand steuern kann: dem Wetter! Schlechtes Wetter auf dem Bau verzögert die Fertigstellung und kostet den Unternehmer Geld. Zu wenig Schnee sorgt für wenig Touristen in Wintersportgebieten – schlecht für Liftbetreiber und Gastronomie. Heftiger Regen und starker Wind können ein Open Air sprichwörtlich ins Wasser fallen und den Veranstalter auf hohen Kosten sitzen lassen. Auch der Einzelhandel spürt im Umsatz, wie sich das Wetter auf die Kauflaune der Kunden auswirkt.
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in der Vergangenheit Sachen beschädigten, die z. B. ein Bauherr zum Einbau zur Verfügung stellte, wurde dies seitens der meisten Betriebshaftpflichtversicherer als Bearbeitungsschaden gewertet, der in aller Regel auch mitversichert ist. Es bestand also (meist) kein Anlass zur Beunruhigung. Inzwischen bewerten verschiedene Gerichte solche Schadensfälle als Erfüllungsschäden.
Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risikofreudige Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unternehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbeiterauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Davor ist keine Entscheidungsebene eines Unternehmens gefeilt. Egal ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt:
Wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine regelmäßige Untersuchung der Haut auf Anzeichen für Hautkrebs für Frauen erst ab dem 30., für Männer erst ab dem 45. Lebensjahr vorsieht und bezahlt? Ähnlich bescheiden steht es auch um andere Vorsorgeuntersuchungen.
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