Wer mit dem eigenen Kfz ins Ausland fährt, sollte die „Grüne Karte“ zum Nachweis des Versicherungsschutzes bei sich führen. Die Erfahrung zeigt, dass dies die Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland immer noch wesentlich erleichtert. Wer keine „Grüne Karte“ mehr zur Hand hat, kann diese bei seinem Kraftfahrtversicherer kostenlos anfordern. Hierfür sollte dem Versicherer allerdings auch ein realistischer zeitlicher Vorlauf von zwei Wochen gegeben werden.
Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit einzupacken.
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die Solarfabrik AG aus Freiburg warnt vor Brandgefahr bei Modulen.
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