02 Jul

Hätten Sie es gewusst?

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Wer mit dem eigenen Kfz ins Ausland fährt, sollte die „Grüne Karte“ zum Nachweis des Versicherungsschutzes bei sich führen. Die Erfahrung zeigt, dass dies die Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland immer noch wesentlich erleichtert. Wer keine „Grüne Karte“ mehr zur Hand hat, kann diese bei seinem Kraftfahrtversicherer kostenlos anfordern. Hierfür sollte dem Versicherer allerdings auch ein realistischer zeitlicher Vorlauf von zwei Wochen gegeben werden.

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