Dass man sich beruflich verändert, ist heutzutage keine Seltenheit mehr. „Büromenschen“ haben das Büroleben satt und starten eine zweite Ausbildung im Handwerk, aus Metzgermeistern werden Qualitätsbeauftragte und aus Mechanikern über den zweiten Bildungsweg Ingenieure. Mancher wechselt in die Selbstständigkeit, mancher in den Beamtenstand… Sein ganzen Leben lang im selben Beruf zu bleiben, scheint zunehmend die Ausnahme zu werden. So ein Berufswechsel hat – zumindest in manchen Sparten – auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Etwas mehr als 700.000 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland eingeschult. Die meisten davon sind sechs Jahre alt und haben damit eins gemeinsam: Sie sind deliktunfähig! Nach § 828 BGB können Sie daher für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich gemacht werden.
Was wäre, wenn Sie jetzt einen Schlaganfall hätten?
Alle zwei Minuten hat in Deutschland jemand einen. Weshalb also nicht sie? Weil Sie zu jung sind? Ganze 10.000 Schlaganfallpatienten jährlich sind noch keine 45 Jahre alt. Das Alter ist also kein Argument. Stellen Sie es sich also ruhig mal vor, wie das genau jetzt wäre.
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