Beim Begriff Versicherung denkt fast jeder sofort an den klassischen Vertreter („Hallo, Herr Kaiser!“). Haben Sie schon mal über den Begriff „Versicherungsvertreter“ nachgedacht? Darüber, wen diese Form von Versicherungsvermittler vertritt? Eigentlich steckt es kaum zu übersehen schon im Namen: Er vertritt eine Versicherung. Eine Versicherung und nicht den Kunden, auch wenn uns das seit Jahrzehnten glaubhaft gemacht werden soll.
Wer mit dem eigenen Kfz ins Ausland fährt, sollte die „Grüne Karte“ zum Nachweis des Versicherungsschutzes bei sich führen. Die Erfahrung zeigt, dass dies die Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland immer noch wesentlich erleichtert. Wer keine „Grüne Karte“ mehr zur Hand hat, kann diese bei seinem Kraftfahrtversicherer kostenlos anfordern. Hierfür sollte dem Versicherer allerdings auch ein realistischer zeitlicher Vorlauf von zwei Wochen gegeben werden.
Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit einzupacken.
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