Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen.

Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc...
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie!
Statistisch erkrankt fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30% aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt. Die Behandlungsmöglichkeiten sind sehr gut, so dass weit über 80% der Erkrankten überleben.
In einigen Fällen ist aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett zu sein. Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann.
Wir empfehlen daher selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist z.B. über spezielle Versicherungstarife möglich.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt!
Das kann sehr, sehr teuer werden...
59 Prozent der Deutschen verreisten im letzten Jahr in den Ferien. Der Trend zum Urlaub – vor allem in den sonnigen Süden – ist ungebrochen. Immer noch verreisen Viele ohne Auslandsreiseversicherungen. Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder tausende Menschen Erholung und Entspannung an den Stränden oder im Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und allen Vorbereitung auf den Urlaub wird jedoch häufig vergessen den richtigen Krankenversicherungsschutz für die Auslandsreise mit ins Gepäck zu packen.
Man ist ja nur ein oder zwei Wochen weg; was kann da schon passieren?
Soviel Optimismus ist die eigene Gesundheit und die der Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen Katastrophe. Denn die deutschen Krankenkassen ersetzen die entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland die Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag sitzen. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist also bestenfalls lückenhaft.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, wo die Unterschiede verschiedener Tarife liegen und welcher davon für Ihre Auslandsreise der passende ist. Gehen Sie kein Risiko ein, das Sie so einfach und günstig vermeiden können! Gerne helfen wir Ihnen dabei!
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