03 Mär

Schön viel Steuern zahlen? - Lieber nicht...!

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Gegen Ende eines Jahres erhalten Geschäftsführer die BWA von ihrem Steuerberater. Wenn das Jahr gut lief, wird die Bilanz einen schönen Gewinn ausweisen, was zu stattlichen gewinnabhängigen Vergütungen bei den GGFs führen wird. Natürlich möchte hier auch der Fiskus gerne seinen Teil vom Kuchen haben. Wie können Sie Ihre zu erwartende Steuerlast für Ihre Tantieme mindern? Ganz einfach:

Gegen Ende eines Jahres erhalten Geschäftsführer die BWA von ihrem Steuerberater. Wenn das Jahr gut lief, wird die Bilanz einen schönen Gewinn ausweisen, was zu stattlichen gewinnabhängigen Vergütungen bei den GGFs führen wird. Natürlich möchte hier auch der Fiskus gerne seinen Teil vom Kuchen haben. Wie können Sie Ihre zu erwartende Steuerlast für Ihre Tantieme mindern? Ganz einfach: durch Umwandlung der Tantieme in eine beitragsorientierte Pensionszusage! Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde hier eine sehr elegante Lösung geschaffen, die Steuerlast ins Alter zu verschieben, wo sie in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürfte. Anders als bei der U-Kasse muss dabei nicht regelmäßig eingezahlt werden. Jahr für Jahr kann neu geprüft werden, ob und wieviel umgewandelt wird. Anders als bei der Basisrente gibt es keine Höchstgrenze bei den Beiträgen und auch keine Verrentungspflicht. Die beitragsorientierte Pensionszusage ist eine hochinteressante Lösung, die ein Maximum an Flexibilität bietet. Gerne prüfen wir für Sie, ob dieser Lösungsweg auch für Sie empfehlenswert ist - sehr gerne im gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Lassen Sie uns das Jahr gemeinsam nutzen, um Ihnen etwas Gutes zu tun - bevor Sie der nächste Jahresabschluss überrascht. Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen einer einfachen Direktversicherung möglichen Summen zur Altersabsicherung eines Geschäftsführers nicht ausreichen kann. 

In aller Kürze informiert: Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2016 auf 22.766 Euro für Alleinstehende (bisher 22.172 Euro). Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Die Höhe der steuerlich maximal ansetzbaren Beiträge wird künftig jährlich an die Entwicklung des Höchstbeitrags zur Bundesknappschaft angepasst (Dynamisierung der Basisrente). Dieses Steuersparpotential dürfte damit von Jahr zu Jahr steigen. Sie können es auch mit zusätzlichen Sonderzahlungen ausschöpfen.

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