28 Apr

„Mütterrente“ und „Rente ab 63“ - na, das ist ja prima... oder?

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Seit Juli 2014 greift eine neue Rentenreform. Die Schlagworte „Mütterrente“ und „Rente ab 63“ geisterten schon monatelang vor Inkrafttreten der Neuregelung durch die Medien. Doch was hat es mit beidem auf sich? Wirklich wissen tun es die wenigsten, weshalb wir es als unsere Aufgabe ansehen, Sie mit diesem Sondernewsletter über die wichtigsten Fakten zu informieren.

Mütterrente – Mütter (grundsätzlich natürlich auch Väter) bezogen bzw. beziehen schon immer eine gesetzliche Altersrente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen. Bislang gab es für ältere Jahrgänge allerdings eine Schlechterstellung, da für vor 1992 geborene Kinder lediglich ein einziges Jahr Erziehungszeit angesetzt wurde. Seit Juli 2014 werden pro Kind zwei Jahre angerechnet. Ein Jahr Erziehungszeit zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso viel, wie ein Jahr Arbeit mit dem aktuellen Durchschnittsverdienst. Ganz pauschal kann man also sagen, dass es für jedes Kind, für dessen Erziehung ein Elternteil mehrere Jahre daheim blieb, monatlich nicht ganz 30 Euro mehr gibt. Wer ab 1992 geborene Kinder hat, wird keinerlei Auswirkungen verspüren können, da hier schon immer bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet wurden. Daran änderte sich auch durch die Reform nichts. Vor allem Frauen älterer Jahrgänge profitieren von der Neuregelung. Eine größere Zahl von Kindern in Verbindung mit dem Wechsel vom Berufsleben in den Hausfrauenstand, waren früher noch eher Regel als Ausnahme. Ein Problem dieser Zielgruppe bleibt trotz Reform allerdings bestehen: Kein Rentenanspruch, weil die fünf Jahre Mindestversicherungszeit nicht erfüllt sind. Hier tut sich nun allerdings eine neue Chance auf: Die freiwillige Nachversicherung zum Mindestbeitrag. Der beträgt derzeit nur 1.009,80 Euro pro Jahr. Hat man beispielsweise nie gearbeitet, dafür aber zwei Kinder großgezogen, kann man mit einem einzigen Nachversicherungsjahr einen Rentenanspruch generieren (2 x 2 Jahr Kinder + 1 Jahr „gekauft“ = 5 Jahre insgesamt). Die zu erwartende Rente wäre bei ca. 120 Euro - der Löwenanteil davon stammt aus der Erziehungszeit. Das lohnt sich dann schon.

Rente ab 63 - Das Regelalter für den regulären Renteneintritt betrug lange Zeit 65 Jahre. 2012 wurde sie für Jahrgänge ab 1964 auf das 67. Lebensjahr angehoben – für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gelten schrittweise Anhebungen. Grundsätzlich war es trotz dieser Regelung aber möglich, bereits ab dem 63. Lebensjahr Altersrente zu beantragen, sofern man 35 Versicherungsjahre nachweisen konnte. Pro Monat vorzeitigem Rentenbezug musste allerdings ein Abschlag von 0,3 % auf die Rente in Kauf genommen werden. Wer mit 63 in Rente wollte, musste folglich mit 14,4 % weniger Rente zurecht kommen.

Die Neuregelung seit Juli 2014 darf als kleine Belohnung für ein langes Berufsleben angesehen werden. Sie ermöglicht es denen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, ohne jeden Abschlag in Rente zu gehen (anrechenbare Zeiten siehe Kasten u. links). Soweit klingt das doch gar nicht schlecht, oder?

Der Pferdefuß steckt hier in den Altersgrenzen, die für den abschlagfreien Renteneintritt stufenweise steigen (siehe Kasten u. rechts). Damit profitieren ausschließlich vor 1953 geborene Bürger von den Neuerungen. Die Jahrgänge 1953 bis 1963 müssen mit Anhebungen rechnen. Nach 1964 geborene können frühestens im Alter von 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Hierbei bitte immer im Kopf behalten: Immer nur möglich, wenn man auch die 45 Versicherungsjahre voll bekommt.

Wovon alle Inhalte der Reform nicht ablenken dürfen: Mit der gesetzlichen Rente alleine werden Sie nicht auskommen. Betrachten Sie beispielsweise nur einmal den rasanten Anstieg der Energiekosten in den letzten Jahren. Das Leben ist teurer geworden und dieser Trend hält an. Nur dadurch, dass Sie nicht mehr zur Arbeit fahren müssen, wird sich Ihr monatlicher Geldbedarf nicht übermäßig verringern. Ganz im Gegenteil, überlegen Sie mal, wieviel Sie im Urlaub ausgeben, wenn Sie Ihren Interessen frei nachgehen können. Und jetzt stellen Sie sich vor, wie das wohl wäre, wenn Sie für den Rest Ihres Lebens jeden Tag Urlaub hätten.

Behalten Sie daher Ihre aktuelle Anwartschaft im Auge, die Ihnen Ihre Renteninformation jährlich mitteilt. Die Differenz zu Ihrem derzeitigen Monatsverdienst ist es, die Ihnen als Rentner fehlt – und da ist haben wir die Steuer und Inflation noch gar nicht berücksichtigt. Private Vorsorge ist und bleibt weiterhin bitter nötig. Wenn Sie hier unsicher sind, ob Ihre bereits getroffenen Vorkehrungen ausreichen, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

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