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27 Apr

Hätten Sie es gewusst?

Durch die Reform des Gewährleistungsrechts, die zum 1. Januar 2018 greifen wird, werden Handwerkern erstmals ihre Aus- und Einbaukosten erstattet, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben.

Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Handwerker können sich dann entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Allerdings: Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

Gelesen 2671 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 27 April 2017 14:53