Quer durch den Großteil aller Branchen sind Unternehmer für ihren Geschäftserfolg ganz massiv von einer Komponente abhängig, die niemand steuern kann: dem Wetter! Schlechtes Wetter auf dem Bau verzögert die Fertigstellung und kostet den Unternehmer Geld. Zu wenig Schnee sorgt für wenig Touristen in Wintersportgebieten – schlecht für Liftbetreiber und Gastronomie. Heftiger Regen und starker Wind können ein Open Air sprichwörtlich ins Wasser fallen und den Veranstalter auf hohen Kosten sitzen lassen. Auch der Einzelhandel spürt im Umsatz, wie sich das Wetter auf die Kauflaune der Kunden auswirkt.
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in der Vergangenheit Sachen beschädigten, die z. B. ein Bauherr zum Einbau zur Verfügung stellte, wurde dies seitens der meisten Betriebshaftpflichtversicherer als Bearbeitungsschaden gewertet, der in aller Regel auch mitversichert ist. Es bestand also (meist) kein Anlass zur Beunruhigung. Inzwischen bewerten verschiedene Gerichte solche Schadensfälle als Erfüllungsschäden.
Ohne entscheidungs- und handlungsfreudige Mitarbeiter kann kaum ein Unternehmen kreativ und innovativ am Markt aktiv sein. Doch wenn aus kreativem Handeln plötzlich risikofreudige Fahrlässigkeit der Mitarbeiter wird, kommen Unternehmen schnell ins Trudeln. Auch die sorgfältigste Mitarbeiterauswahl schützt nicht vor Fehlern bei der Stellenbesetzung. Davor ist keine Entscheidungsebene eines Unternehmens gefeilt. Egal ob ein Geschäftsführer beispielsweise die Herstellung eines schwer absetzbaren Produkts veranlasst, ohne zuvor ausreichende Marktanalysen vorgenommen zu haben, oder ob ein Sachbearbeiter versehentlich den Nachdruck eines Firmenprospekts in zu hoher Auflage in Auftrag gibt:
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