Der Schaden auf Dienstreise

Publiziert in Gewerbekunden
Montag, 19 August 2019

Wer bezahlt die Kosten für einen Unfall, die einem Mitarbeiter mit seinem eigenen Fahrzeug auf einer Dienstreise entstehen? In der Regel muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Wie sich das vermeiden lässt, erklären wir in unserem Beitrag.

Schadenersatz von Mitarbeitern?

Publiziert in Gewerbekunden
Dienstag, 30 April 2019

Wo gearbeitet wird, da geht auch mal etwas kaputt. Wer haftet in besonderen Fällen? Kann ein Arbeitgeber Schadenersatzansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer haben? Sind Ihre Mitarbeiter richtig aufgeklärt und versichert? In unserem Artikel haben wir dieses Thema einmal für Sie beleuchtet.

Manchmal muss man neue Wege gehen, um sich die Loyalität eines wichtigen Mitarbeiters zu sichern. Eine Variante ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge das Integrieren einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In unserem Beitrag möchten wir Sie über die Möglichkeiten informieren. Schauen Sie doch einmal vorbei.

Mitarbeiter in Schlüsselpositionen

Publiziert in Gewerbekunden
Freitag, 09 März 2018

Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und -kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen. Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, könnendem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen.

Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod wird dem Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Krisenkapital ausgestattet können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.

Auch für kleinere Firmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weiter gehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden. In der Altersgruppe der 30- bis 60jährigen versterben jährlich mehr als 150.000 Personen, fast 1 Mio. erkranken an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus. Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.

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