Hätten Sie es gewusst?

Publiziert in Gewerbekunden
Donnerstag, 27 April 2017

Durch die Reform des Gewährleistungsrechts, die zum 1. Januar 2018 greifen wird, werden Handwerkern erstmals ihre Aus- und Einbaukosten erstattet, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben.

Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Handwerker können sich dann entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Allerdings: Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

ProvenExpert

So So erreichen Sie uns

Schulze Assekuranz GmbH
Wasserwerkstraße 15
30900 Wedemark

Tel.: 05130 97572-0
Fax: 05130 97572-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffnungszeiten Öffnungszeiten

Unser Servicebüro Elze / Wedemark ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr
08:00 - 17:00 Uhr

Unsere Leistungen