Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuabschlüssen einer Betriebsrente Ihres Arbeitnehmers immer einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Beitrags leisten. In unserem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren.

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) kommen einige bedeutsame Veränderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf Sie zu, die sich in den nächsten Jahren auswirken werden.
So kommt beispielsweise die Pflicht, dass jeder Arbeitgeber die Verträge seiner Mitarbeiter bezuschussen muss, die durch Entgeldumwandlung finanziert werden. Diese Pflicht greift in der zweiten Stufe auch für bereits bestehende Verträge. Gerne lassen wir Ihnen ausführlichere Informationen zum Thema zukommen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
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