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06 Jun

Haftpflichtschutz : Feuer im Betrieb!

Das Feuerregressverzichtsabkommen ist Geschichte – was bedeutet das für Sie?

Diese Regelung betraf in erster Linie Hausbesitzer und sollte diese vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen im Feuerschadenfall schützen. Bei einem Brand, der auf ein angrenzendes Gebäude überspringt, kann der Feuerversicherer des dadurch ebenfalls beschädigten Gebäudes Regressanspruch gegen den Brandverursacher bzw. dessen Gebäudeversicherer stellen, sofern diesem ein Verschulden trifft.

Da heutzutage jedoch andere Möglichkeiten bestehen, sich im privaten wie im gewerblichen Haftpflichtbereich mit ausreichend hohen Versicherungssummen abzusichern und die im RVA geregelten Fälle ohnehin nur einen Teil möglicher Schäden (z. B. grob fahrlässig verursachte Schäden) darstellte, wurde es eingestellt.

Welche Auswirkungen hat diese für Sie und Ihren Haftpflichtschutz?

Nehmen Sie diese Änderung zum Anlass, Ihren Schutz auf aktuelle Möglichkeiten hin zu überprüfen und damit ggf. negative Auswirkungen der Änderung im Keim zu ersticken.

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Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Gelesen 2496 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 06 Juni 2018 07:27