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20 Sep

Hätten Sie es gewusst?

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Kirchweihen und andere Volksfeste sollten immer durch eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden, damit es den Ausrichtern im Schadenfall finanziell nicht das Genick bricht.

Gelesen 2573 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 20 September 2017 09:33