Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte mit Urteil vom 26. April 2017 fest, dass Streamen von Filmen über Plattformen wie z. B. Kinox.to als illegale Urheberrechtsverletzung angesehen werden muss. Damit ist auch für Deutschland die Tür für eine neue Abmahnwelle bei Nutzern offen, deren IP-Adressen erfasst werden konnten. Sprechen Sie in Ihrer Familie über diese Problematik.
Wir empfehlen auf diese Streaming-Dienste zu verzichten. Es gibt ja genügend günstige, legale Anbieter.
